# Welches Newsletter-Tool für die Schweiz? (Datenschutz und nDSG)

Newsletter rechtssicher versenden: Was das Schweizer Recht verlangt (Double-Opt-In), welche Tools zum Datenschutz passen und worauf KMU bei der Wahl achten.

Quelle: https://thomasgaechter.ch/blog/newsletter-tool-schweiz-datenschutz/
Veroeffentlicht: 2026-06-09

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## Welches Newsletter-Tool passt für die Schweiz?

Es gibt kein bestes Newsletter-Tool. Entscheidend sind zwei Dinge: wo die Daten Ihrer Empfänger liegen und ob Sie ein sauberes Double-Opt-In aufsetzen. Für die meisten Schweizer KMU passt ein Anbieter mit Servern in der EU oder der Schweiz, weil das die Datenschutzerklärung kurz hält und keine Übermittlung in die USA nötig macht. Welches konkrete Werkzeug Sie dann nehmen, ist eher eine Frage von Bedienung und Preis als von Recht.

Das ist die kurze Antwort. Jetzt zur ehrlichen Einordnung, denn beim Newsletter werden gerne die Technik und das Recht durcheinandergebracht. Das Tool ist schnell gewählt, der saubere Versand ist die eigentliche Arbeit.

## Was verlangt das Schweizer Recht?

Der Newsletter ist Werbung, und Werbung per E-Mail ist im Lauterkeitsrecht geregelt. Das Schweizer UWG verlangt für kommerzielle Massen-E-Mails eine Einwilligung der Empfänger. Drei Punkte gehören in der Praxis dazu:

- **Einwilligung per Double-Opt-In.** Wer sich anmeldet, bekommt zuerst eine Bestätigungsmail und ist erst nach dem Klick auf der Liste. So belegen Sie, dass die Person wirklich zugestimmt hat. Ohne diesen Nachweis stehen Sie im Streitfall schlecht da.
- **Absender und Abmeldelink.** Jede Mail muss erkennen lassen, von wem sie kommt, und einen funktionierenden Abmeldelink enthalten. Das ist keine Höflichkeit, sondern Pflicht.
- **Datenschutzerklärung.** Das eingesetzte Tool und der Zweck gehören in die Datenschutzerklärung. Liegen die Daten im Ausland, etwa in den USA, muss diese Übermittlung dort deklariert sein.

Eine zweite Form, das Single-Opt-In, gibt es zwar auch: Da kommt die Person mit der Anmeldung sofort auf die Liste, ohne Bestätigungsmail. Das ist bequemer, aber Sie haben keinen Beweis, dass die Adresse wirklich der Person gehört, die sie eingegeben hat. Jemand trägt eine fremde Adresse ein, und schon versenden Sie ungefragt Werbung. Genau das will das UWG verhindern. Darum bleibe ich beim Double-Opt-In, auch wenn dadurch ein kleiner Teil der Anmeldungen nie bestätigt wird. Lieber eine etwas kürzere Liste mit sauberem Nachweis als eine lange ohne.

Wichtig zur Einordnung: Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit dem 1. September 2023 und verlangt diese Informationspflicht, aber keinen Cookie-Banner für den Newsletter. Was es verlangt, ist Transparenz darüber, wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet. Wie das im Detail aussieht, habe ich im Beitrag [Datenschutzerklärung für Schweizer Websites](/blog/datenschutzerklaerung-website-schweiz/) beschrieben.

## Die Tool-Typen im Vergleich

Praktisch teilen sich die Anbieter in drei Gruppen auf, und der Unterschied liegt fast nur im Datenstandort. Hier die grobe Einordnung, ohne dass ich Ihnen ein bestimmtes Produkt aufschwatze.

| Typ | Beispiel | Datenstandort | Aufwand Datenschutz | Wann passend |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EU-Anbieter | Brevo | Server in der EU | gering, keine USA-Übermittlung | für die meisten Schweizer KMU |
| US-Anbieter | Mailchimp | USA | höher, Auslandbekanntgabe deklarieren | wenn Sie das Tool schon kennen oder Funktionen brauchen |
| Schweizer Anbieter | mailXpert, NetMailer | Schweiz | gering, Daten bleiben im Land | wenn CH-Datenstandort wichtig ist |

Lesen Sie die Tabelle nicht als Rangliste. Ein US-Tool ist nicht verboten, es macht nur die Erklärung etwas länger und verlangt einen ehrlichen Satz zur Datenübermittlung in die USA. Ein Schweizer Anbieter klingt zwar am saubersten, ist aber nicht automatisch besser zu bedienen oder günstiger. Genaue Preise nenne ich hier bewusst nicht, weil die Tarife oft an der Listengrösse hängen und sich schnell ändern.

In der Sache landen die allermeisten KMU, die ich begleite, bei einem EU-Anbieter. Brevo zum Beispiel hat seine Server in der EU, das deckt die typischen Anforderungen ab, ohne dass man über den USA-Datentransfer nachdenken muss. Brevo ist auch deshalb verbreitet, weil das Adressbuch und der Versand für eine kleine Liste oft gratis oder günstig starten.

Beim US-Anbieter ist nicht der Versand das Problem, sondern der Datenfluss dahinter. Wenn die Adressen Ihrer Kundschaft auf US-Servern liegen, ist das eine Bekanntgabe ins Ausland, und die müssen Sie in der Erklärung benennen. Das ist machbar und kein Beinbruch, nur eben ein zusätzlicher Satz und ein Thema, an das man später denken muss. Mein Punkt ist nicht, dass Mailchimp schlecht wäre. Es ist ein gutes Werkzeug. Es ist für ein Schweizer KMU, das frei wählen kann, einfach nicht die naheliegendste Wahl. Wer das Tool schon kennt und produktiv nutzt, soll dabei bleiben, statt ohne Grund zu wechseln.

## Worauf KMU bei der Wahl achten

Wenn Sie vor der Wahl stehen, würde ich an Ihrer Stelle in dieser Reihenfolge prüfen:

1. **Sauberes Double-Opt-In möglich?** Jedes ernstzunehmende Tool kann das. Stellen Sie sicher, dass die Bestätigungsmail aktiv ist und nicht aus Bequemlichkeit ausgeschaltet wird. Das ist der wichtigste Punkt überhaupt.
2. **Datenstandort.** EU oder Schweiz hält die Datenschutzerklärung kurz. USA ist erlaubt, will aber sauber deklariert sein.
3. **Abmeldung und Verwaltung.** Funktioniert der Abmeldelink zuverlässig, und werden Abmeldungen automatisch berücksichtigt? Eine Person, die sich abgemeldet hat und trotzdem weiter Mails bekommt, ist ein echtes Problem.
4. **DSGVO nur, wenn nötig.** Sprechen Sie gezielt Empfänger in der EU an, kommt zusätzlich die DSGVO ins Spiel, etwa mit einer dokumentierten Rechtsgrundlage. Für eine rein schweizerische Liste ist das kein Thema. Hier gilt dieselbe Logik wie beim [Cookie-Banner nach revDSG](/blog/revdsg-cookie-banner-schweiz/): Es geht um die Ausrichtung Ihres Angebots, nicht um ein paar zufällige Adressen aus Deutschland.

Was hingegen kein Auswahlkriterium sein sollte, ist die schiere Funktionsmenge. Die meisten KMU nutzen einen Bruchteil der Möglichkeiten. Ein Tool, das Sie verstehen und tatsächlich bedienen, ist mehr wert als eines mit hundert Funktionen, die Sie nie anrühren.

## Mein pragmatischer Rat

Für eine kleine Liste, sagen wir ein paar hundert Adressen, reicht ein einfaches EU-Tool vollkommen. Sie brauchen kein teures System und keine Spezialsoftware. Wichtig ist nicht das Tool, sondern dass die drei Grundlagen stimmen: Double-Opt-In aktiv, Abmeldelink funktioniert, Tool in der Datenschutzerklärung genannt. Stimmen die, ist der Rest Komfort.

Den umgekehrten Fall sage ich genauso ehrlich: Wenn Sie zwei Mal im Jahr eine Mail an dreissig Stammkunden schicken, brauchen Sie womöglich gar kein Newsletter-Tool. Eine sorgfältig gepflegte Empfängerliste und ein gewöhnlicher Mailversand können reichen, solange die Empfänger einverstanden sind und sich abmelden können. Ein Tool lohnt sich, sobald die Liste wächst, Sie regelmässig versenden oder den Nachweis der Anmeldung sauber führen wollen.

Ein Punkt, der oft untergeht: Sobald Sie ein Newsletter-Tool einbinden, ändert sich Ihre Datenschutzerklärung. Das neue Tool bearbeitet Personendaten, also muss es dort hinein, samt Datenstandort. Wer das beim Einrichten gleich mitnimmt, spart sich später die Korrektur. Bei einem [Website-Projekt](/webdesign/) oder einer laufenden [Wartung](/wartung/) schaue ich diesen Punkt mit an, damit die Erklärung zur tatsächlich eingesetzten Technik passt.

## Kurz zusammengefasst

Das beste Newsletter-Tool für die Schweiz gibt es nicht, es kommt auf den Datenstandort und ein sauberes Double-Opt-In an. Für die meisten KMU passt ein Anbieter mit Servern in der EU oder der Schweiz, weil das die Datenschutzerklärung schlank hält. Das Schweizer UWG verlangt eine Einwilligung der Empfänger, das Double-Opt-In ist der etablierte Nachweis dafür. Nennen Sie das Tool und eine allfällige Auslandbekanntgabe in der Datenschutzerklärung, sorgen Sie für einen funktionierenden Abmeldelink, und bedenken Sie die DSGVO erst, wenn Sie gezielt EU-Empfänger ansprechen.

Den rechtlich verbindlichen Text liefert ein Generator oder der Anwalt, nicht ich. Was ich mache: dafür sorgen, dass die Technik dahinter sauber aufgesetzt ist und Ihre Erklärung am Ende stimmt. Wenn Sie unsicher sind, womit Sie anfangen, melde ich mich innert einem Werktag (Mo bis Fr) zurück.